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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden (B2C)

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Unsere aktuell gültigen Geschäfts- und Lieferbedingungen für den Privatkundenbereich (B2C)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

AGB B2C Allemeine Geschäftsbedingungen bei Verbrauchergeschäften (Stand 01/2022) (kurz: „AGB“) der „Samen Schwarzenberger e. U.“, Bahnhofstr. 32, 6176 Völs (kurz: „Unternehmer“) für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Unternehmer und Verbrauchern I. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen (1) Für den Geschäftsverkehr des Unternehmers gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). (2) Die einmal zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer in Kraft gesetzten AGB des Unternehmers sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen denselben, auch wenn auf die AGB des Unternehmers nicht erneut ausdrücklich Bezug genommen wird. (3) Die Aufhebung, Ergänzung oder Abänderung von Verträgen zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. II. Vertragsabschluss und Preisgestaltung (1) Dem Unternehmer zugegangene Anbote eines Verbrauchers werden von jenem nur durch schriftliche Annahmeerklärungen oder durch Erfüllung angenommen. (2) Anbote des Unternehmers sind grundsätzlich freibleibend und auch nach Einlangen der Bestellung des Verbrauchers für den Unternehmer abänderbar bzw. widerrufbar. Alle Angaben in Prospekten, Rundschreiben, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. sind jedenfalls unverbindlich und nur maßgeblich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden. (3) Geringfügige Leistungsänderungen – wie technische, farbliche und formmäßige Änderungen oder Abweichungen – sind vom Verbraucher zum Listenpreis nur zu akzeptieren, sofern sie dem angestrebten Verwendungszweck nicht zuwiderlaufen. In jedem Fall ist eine Genehmigung des Verbrauchers einzuholen, sofern der Unternehmer nicht nachweisen kann, dass die Leistungsänderung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. (4) Hinsichtlich der Preise, der Währung, in der zu bezahlen ist, und der im Preis enthaltenen Nebenleistungen gelten jeweils die Bedingungen, wie sie im Internet auf der Website des Unternehmers veröffentlicht sind. (5) Erfolgen Vertragsabschlüsse ohne gesonderte Preisbestimmung, so gelten die Listenpreise am Tag der Angebotslegung als vereinbart. III. Lieferung bzw. Leistung, Gefahrenübergang, Verzug (1) Es gelten die Lieferbedingungen, wie sie im Internet auf der Website des Unternehmers veröffentlicht sind. Mangels Sonderregelung hat der Unternehmer Lieferungen und Leistungen „ab Lager Völs“ zu erbringen. (2) Erfüllungsort für alle vom Unternehmer und vom Verbraucher zu erfüllenden Verpflichtungen ist AT- 6176 Völs / Österreich. (3) Die Gefahr geht - auch bei Teillieferungen - jeweils dann auf den Verbraucher über, wenn die Ware das Auslieferungslager des Unternehmers verlässt, sofern im Einzelnen nichts anderes vereinbart wurde. Wurde die Abholung der Ware beim Unternehmer vereinbart, gilt dies bereits mit termingerechter Bereitstellung. (4) Ein Liefertermin bzw. eine Lieferfrist ist nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart wurde. (5) Geringfügige Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung sind möglich, sofern dies dem Verbraucher zumutbar und dies sachlich gerechtfertigt ist. (6) Verzögert sich eine Leistung bzw. Lieferung durch einen vom Unternehmer unverschuldeten Umstand, verlängert sich die Leistungs- bzw. Lieferzeit auch ohne gesonderte Erklärungen angemessen, ohne dass der Unternehmer Rechtsfolgen welcher Art auch immer zu verantworten hat; dies selbst, wenn der Unternehmer seinerseits bereits mit anderen Verpflichtungen in Verzug ist. Bei unangemessener Erschwerung der Auftragsausführung sowie bei unverschuldeter Behinderungen wie Betriebsstörungen, Elementarereignisse oder mangelnde Belieferung durch den eigenen Lieferanten ist der Unternehmer unter Ausschluss von Schadenersatz- und Nachliefe-rungsansprüchen zum Rücktritt berechtigt. (7) Hat der Unternehmer den Verzug verschuldet, kann der Verbraucher nach schriftlicher Setzung und Ablauf einer angemessenen Frist entweder Erfüllung verlangen oder den Rücktritt erklären. Der Rücktritt ist vom Verbraucher schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt. (8) Der Unternehmer ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und darüber auch Teilrechnungen zu legen. (9) Nimmt der Verbraucher die vertragsgemäße Ware bzw. Leistung nicht am richtigen Ort oder zur richtigen Zeit an, kann der Unternehmer unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Bei Gefahr in Verzug kann der Unternehmer nach seiner Wahl die Ware bei sich einlagern, wofür der Verbraucher eine übliche Lagergebühr pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen kann, oder auf Kosten und Gefahr des Verbrauchers bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einlagern. Es steht dem Unternehmer jedoch auch frei eine Verwertung „bestens“ auf Rechnung und Kosten des Verbrauchers vornehmen, ohne ersatzpflichtig zu werden. Zudem hat der Vertragspartner die Lieferkosten zu tragen. (10) Maßgebend für das Gewicht ist das vom Unternehmer bei Versendung oder Auslieferung festgestellte und beurkundete Wiegeergebnis. Für Gewichtsverluste auf dem Transport, auch bei Franko-Lieferung, wird keine Verantwortung übernommen. (11) Alle vom Unternehmer gelieferten Sämereien sind Saatgut und entsprechen den im Saatgutgesetz verlangten Normen bzw. Grenzwerten. Plombierungspflichtige Saaten werden von einer öffentlichen Anstalt plombiert und attestiert. Die Haftung des Unternehmers bezieht sich nur bezüglich der Angaben hinsichtlich Herkunft sowie Reinheit und Keimfähigkeit der angebotenen Saaten. Für die Entwicklung im freien Feld übernimmt der Unternehmer keine Gewähr, da diese von äußeren Einflüssen, die nicht von ihm kontrollierbar sind, abhängig ist. Die Haftung des Unternehmers ist mit der Höhe des Fakturenbetrages begrenzt. (12) Verpackung wird brutto für netto mit der Ware verrechnet und bei Lieferung an andere Unternehmer nicht zurückgenommen. IV. Zahlung, Zahlungsverzug und Aufrechnung (1) Die Zahlung durch den Verbraucher kann durch Kreditkarte, Paypal, Vorauskasse, per Nachnahme oder auf offene Rechnung erfolgen. (2) Im Falle der Nichtzahlung einer fälligen Forderung sind auch alle übrigen Forderungen ohne ausdrückliche Fälligstellung sofort fällig. (3) Der Zahlungsverzug tritt ohne weitere Aufforderung von selbst ein. Verzugszinsen werden bei Verbrauchern in der Höhe von 5 % pa über den Zinsen bei vertragsgemäßer Zahlung vereinbart. Der Unternehmer ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Verbrauchers ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen. (4) Der Verbraucher verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die dem Anbieter entstehenden Mahnund Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. (5) Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt den Unternehmer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Unternehmer ist überdies von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und Samen Schwarzenberger e.U. Bahnhofstraße 32 | A-6176 Völs / Tirol | T +43 (0)512 303 333 office@samen-schwarzenberger.com | www.samen-schwarzenberger.com