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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden (B2C)

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Unsere aktuell gültigen Geschäfts- und Lieferbedingungen für den Privatkundenbereich (B2C)

erechtigt, noch

erechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Erklärt der Unternehmer den Rücktritt vom Vertrag, sind bereits gelieferte Waren sofort auf Kosten des Verbrauchers zurückzustellen, Ersatz für eine allfällige Wertminderung zu leisten und dem Unternehmer alle Aufwendungen zu ersetzen. Zur Abgeltung des in diesem Zusammenhang entstehenden Schadens hat der Verbraucher ohne Mäßigungsrecht eine Stornogebühr von 20 % des Bruttofakturenbetrages ohne weitere Nachweise mit sofortiger Fälligkeit zu bezahlen. (6) Mangels freiwilliger Zurückstellung der Waren ist der Unternehmer berechtigt, sich die Gewahrsame daran auch eigenmächtig zu verschaffen, ohne dass dadurch dem Verbraucher Rückgabe-, Unterlassungs-, Ersatzansprüche oder sonstige zivilrechtliche Ansprüche welcher Art auch immer zustehen. V. Eigentumsvorbehalt (1) Bis zur vollständigen, vorbehaltlosen Zahlung aller Ansprüche des Unternehmens aus einer Warenlieferung einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Zinsen, Kosten und Spesen durch den Verbraucher bleibt die gelieferte Ware im unbeschränkten Eigentum des Unternehmers. Der Verbraucher hat auf seine Kosten und von sich aus alle Handlungen zu setzen, die zur Begründung bzw. Erhaltung des Eigentumsvorbehaltes nötig sind. Der Verbraucher hat über Aufforderung jederzeit binnen 24 Stunden auf seine Kosten eine Aufstellung aller noch bei ihm befindlichen Vorbehaltswaren (samt Kaufdatum und Rechnungsnummer) zu übergeben. (2) Eine Veräußerung oder Verpfändung bzw. sonstige Sicherstellung der bzw. durch die Vorbehaltsware ist nur mit ausdrücklicher - jederzeit formlos widerrufbarer - Zustimmung des Unternehmers zulässig, wobei der Verbraucher seine Abnehmer auf den Eigentumsvorbehalt des Unternehmers hinzuweisen hat. Die Zustimmung erlischt automatisch im Falle einer Insolvenz oder Exekutionsführung. Unabhängig davon bietet der Verbraucher bereits hiermit unwiderruflich an, für den Fall der Weiterveräußerung dieser Waren alle daraus entstehenden Forderungen an den Unternehmer zu dessen Befriedigung zahlungshalber abzutreten. Der Unternehmer kann dieses Abtretungsanbot jederzeit ohne zeitliche Begrenzung bei Kostentragung durch den Verbraucher annehmen und ist zur Einziehung berechtigt. Das Gleiche gilt für etwaige Forderungen aus einem Versicherungsvertrag. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware gegen Elementarereignisse versichern zu lassen. (3) Bei Zugriffen Dritter auf die gelieferte Ware – insbesondere durch Pfändungen oder sonstige Inanspruchnahme - ist der Verbraucher auf seine Kosten zur Verständigung des Unternehmers, zur Wahrung dessen Eigentums verpflichtet und hat auf das Eigentumsrecht des Unternehmers hinzuweisen. Er hat überdies dem Unternehmer sämtlichen im Zusammenhang mit der Sicherung des Rechtes erwachsenden Kosten zu ersetzen. Im Falle der Nichtzahlung einer fälligen Forderung des Unternehmers, der Zahlungseinstellung, der Insolvenzeröffnung oder der Exekution auf eine Vorbehaltsware, hat der Verbraucher alle Vorbehaltswaren sofort an den Unternehmer zurückzustellen. Die Zurücknahme der gelieferten Ware ist ohne anders lautende Erklärung nicht einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen. Wird die Vorbehaltsware vom Unternehmer ausgesondert, so kann er eine Einlagerung auf Kosten und Gefahr des Verbrauchers vornehmen. VI. Forderungsabtretung (1) Die Abtretung von Forderungen des Verbrauchers gegen den Unternehmer an Dritte ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers unzulässig. (2) Der Verbraucher darf mit seinen Forderungen gegen Forderungen des Unternehmers aufrechnen, sofern die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers gegeben ist oder die Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Unternehmers stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Unternehmer anerkannt worden sind. VII. Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei Verträgen im Fernabsatz (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag – so keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift – innerhalb von sieben Werktagen zurücktreten, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher. Es genügt, wenn er die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet hat. (2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen: - Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, - Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, - Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, - Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden. (3) Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie der Verbraucher die empfangene Ware zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbunden Minderung des gemeinen Wertes der Ware, zu zahlen. Der Verbraucher hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung selbst zu tragen. VIII. Schadenersatz (1) Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden sowie für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. (2) Bei Vertragsauflösung ist der Unternehmer nur bei grobem Verschulden verpflichtet, zurückzuzahlende Beträge zu verzinsen. IX. Rechtswahl und Gerichtsstand (1) Für alle zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher abgeschlossenen Verträge und alle sich aus dem rechtswirksamen Bestehen oder Nichtbestehen dieser Verträge ergebenden Ansprüche wird die Anwendung materiellen österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes und denen des UN-Kaufrechtes (UNCITRAL) vereinbart. (2) Zur Entscheidung aller aus den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmer und dem Vertragspartner entstehenden Streitigkeiten ist das für Innsbruck/Österreich jeweils sachlich zuständige Gericht zuständig, sofern nicht der zwingende Verbrauchergerichtsstand des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Wohnsitzes des Ver-brauchers greift. X. Datenverarbeitung, Zustelladresse (1) Der Verbraucher erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages vom Anbieter automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Unternehmer ist zur Weitergabe dieser Daten an Dritte berechtigt. (2) Alle Zustellungen aufgrund des Vertragsverhältnisses erfolgen an die zuletzt bekanntgegebene Adresse. Der Verbraucher ist verpflichtet, eine Änderung der Zustelladresse bekanntzugeben, andernfalls eine Zustellung an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Verbrauchers erfolgt. ANHÄNGE: Widerrufsbelehrung Widerrufsformular Samen Schwarzenberger e.U. Bahnhofstraße 32 | A-6176 Völs / Tirol | T +43 (0)512 303 333 office@samen-schwarzenberger.com | www.samen-schwarzenberger.com