HILFE BEI VERGIFTUNGSFÄLLEN Informationen über COMPO EXPERT-Produkte bei Vergiftungsfällen Außerhalb der Arbeitszeit erhalten Sie Auskunft über COMPO EXPERT-Produkte unter folgender Telefonnummer: +49 02151 579-0 Bei akuten Vergiftungen wendet sich der behandelnde Arzt, wie in anderen Vergiftungsfällen auch, an die offiziellen „Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen”, die Tag und Nacht bereit sind. Bei Produkten mit physikalischen und gesundheitlichen Gefährdungen halten Sie bitte bei Vergiftungsnotfällen den UFI Code bereit. Er ist auf der Verpackung zu finden und gewährleistet eine schnelle und effektive Hilfe durch die Giftinformationszentren. Verzeichnis der Giftinformationszentren der Bundesrepublik Deutschland (gemeldet nach § 16e ChemG) Berlin Giftnotruf der Charité – Universitätsmedizin Berlin CBF, Haus VIII (Wirtschaftgebäude), UG Hindenburgdamm 30 12203 Berlin Telefon: 030/19240 (Notruf) Telefax: 030/4505 69 901 mail@giftnotruf.de giftnotruf.charite.de Bonn Informationszentrale gegen Vergiftungen Klinik und Poliklinik für Allgemeine Pädiatrie, Zentrum für Kinderheilkunde, Universitätsklinikum Bonn Gebäude 30, ELKI (Eltern-Kind-Zentrum) Venusberg-Campus 1 53127 Bonn Telefon: 0228/19240 (Notruf) 0228/28733219 0228/28733480 (Sekretariat) Telefax: 0228/287-33278 Info@giftzentrale-bonn.de www.ukbonn.de Erfurt Giftnotruf Erfurt Gemeinsames Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen c/o HELIOS Klinikum Erfurt Nordhäuser Straße 74 99089 Erfurt Telefon: 0361/730 730 Telefax: 0361/730 7317 ggiz@ggiz-erfurt.de www.ggiz-erfurt.de Freiburg Vergiftungs-Informations-Zentrale Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin Universitätsklinikum Freiburg Mathildenstraße 1 79106 Freiburg Telefon: 0761/19240 (Notruf) Telefax: 0761/270 44570 giftinfo@uniklinik-freiburg.de www.giftberatung.de Göttingen Giftinformationszentrum-Nord der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GIZ-Nord) Universitätsmedizin Göttingen – Georg-August-Universität Robert-Koch-Straße 40 37075 Göttingen Telefon: 0551/19 240 (Notruf) Telefax: 0551/38 31 88 1 giznord@giz-nord.de www.Giz-Nord.de Mainz Giftinformationszentrum der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen (ab dem 1.4.2021 auch zuständig für das Saarland) - Klinische Toxikologie - Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstraße 1 Gebäude 601 55131 Mainz Telefon: 06131/19240 (Notruf) 06131-23 24 66 (Infoline) Telefax: 06131/23 2468 mail@giftinfo.uni-mainz.de www.giftinfo.uni-mainz.de/ München Giftnotruf München Toxikologische Abteilung der II. Med. Klinik und Poliklinik, rechts der Isar der Technischen Universität München Ismaninger Straße 22 81675 München Telefon: 089/19240 (Notruf) Telefax: 089/4140 2467 tox@lrz.tu-muenchen.de www.toxinfo.org Stand: Dezember 2021 46 Hilfe bei Vergiftungsfällen | www.compo-expert.de
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER COMPO EXPERT GMBh Für unsere Lieferungen und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Verkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Die Verkaufsbedingungen gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. 1. Angebote / Vertragsschluss 1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. 1.2 Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 1.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. 2. Preise Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung unsere Preise für das zu liefernde Produkt allgemein ändern, so sind wir berechtigt, den am Liefertag gültigen Preis anzuwenden. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. 3. Produktangaben Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich oder trotz aller Sorgfalt unvermeidlich sind. 4. Verladung, Lieferung 4.1 Bei Verladung ab Werk, Lager oder Versandstelle ist das dort ermittelte Nettogewicht maßgebend. 4.2 Lieferzeiten gelten grundsätzlich als freibleibend. 4.3 Bei vereinbarter Lieferstellung „frachtfrei benannter Bestimmungsort“ (CPT) geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware auf den Käufer über, sobald die Ware dem ersten Frachtführer übergeben worden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Übergabe der Ware an den Frachtführer an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort erfolgte. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an uns innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen. 5. Verpackung Wir liefern unsere Produkte in Originalversandeinheiten laut unserer aktuell gültigen Preisliste. 6. zahlung 6.1 Zahlungsziel: Bei Fehlen einer abweichenden Zahlungsvereinbarung hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. 6.2 Rechtzeitigkeit: Eine Zahlung gilt dann als rechtzeitig, wenn der Rechnungsbetrag am Tag der Fälligkeit valutarisch dem auf der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben wird. 6.3 Zahlungsverzug: Wir sind berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzugs ohne besondere Mahnung den Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 7. Beratung und Auskunft Alle Beratungen und Auskünfte leisten wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Forschungsarbeiten und Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind unverbindlich, sie stellen insbesondere keine Garantien im Sinne von § 444 BGB dar. Sie befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. 8. Mängelansprüche 8.1 Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungsund Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. 8.2 Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern oder die Ware umtauschen. Ist uns ein Umtausch nicht möglich oder die Ersatzlieferung mangelhaft, werden wir nach Wahl des Käufers die Ware zurücknehmen oder einen Preisnachlass einräumen. 8.3 Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. 9. haftung 9.1 Soweit sich aus diesen Verkaufsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 9.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 9.3 Die sich aus Ziff. 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. 10. Verjährung 10.1 Mängelansprüche des Käufers verjähren ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 10.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung, insbesondere für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3) und für Ansprüche im Lieferanten regress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB). 11. höhere Gewalt Alle Ereignisse und Umstände, deren Verhinderung nicht in unserer Macht liegt, wie z. B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, unvermeidliche Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Verfügungen von hoher Hand sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt entbinden uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäftes auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei unseren Vorlieferanten vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 12. Allgemeine Klarstellung in Bezug auf die COVID-19 Krise 12.1 Für Lieferanten: COMPO EXPERT GmbH lehnt jegliche Haftungsausschlussklauseln ab, die sich auf die Coronavirus-Pandemie beziehen. Dessen ungeachtet sind wir bereit, Lieferverzögerungen aus Gründen der Coronavirus-Pandemie zu akzeptieren. Bei Verzögerungen von mehr als vier Wochen nach dem in Aussicht genommenen Lieferdatum ist COMPO EXPERT GmbH berechtigt, die Annahme der Lieferung zu verweigern und wird von jeglichen Verpflichtungen in Bezug auf das gegenständliche Geschäft frei. 12.2 Für Kunden: Die Coronavirus-Pandemie birgt eine Unsicherheit, ob unsere Lieferanten ihre vertraglich vorgesehenen Lieferzeiten einhalten können. Auch wenn COMPO EXPERT GmbH sämtliche vernünftigen Anstrengungen unternimmt, um eine ordnungsgemäße Erfüllung zu gewährleisten, unterliegen wir den gleichen Unwägbarkeiten. Demzufolge entbinden uns Störungen, die auf die Coronavirus-Pandemie zurückzuführen sind, für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, soweit diese Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen oder lediglich bei unseren Vorlieferanten vorliegen. Dauern solche Ereignisse länger als 3 Monate, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 13. Aufrechnung, Leistungsverweigerungs- und zurückbehaltungsrechte; Sicherheiten 13.1 Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten wegen anderer als unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen bedürfen unserer Zustimmung. 13.2 Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. 14. Eigentumsvorbehalt 14.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen. 14.2 Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit einer Sache des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungs- oder – mangels eines solchen – zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer; die Verwahrung erfolgt unentgeltlich. 14.3 Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigen tumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Verhältnis unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Anerkannte Saldoforderungen aus Kontokorrent abreden tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe unserer dann noch offenen Forderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretungen an. 14.4 Auf unser Verlangen hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die gemäß 13.3 an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. 14.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Zu diesem Zweck gestattet der Käufer uns bereits jetzt den ungehinderten Zugang zur Ware zwecks Herausnahme. 14.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. 15. Incoterms Für die Interpretation von Handelsklauseln findet die bei Vertragsschluss gültige Fassung der lncoterms Anwendung. 16. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort der Leistungen des Käufers ist Münster. Ist der Käufer Vollkaufmann, ist Gerichtsstand Münster oder – nach unserer Wahl – der allgemeine Gerichtsstand des Käufers. COMPO EXPERT Gmbh Krögerweg 10 · D-48155 Münster Sitz der Gesellschaft Münster · Registergericht Amtsgericht Münster · Eintragungsnummer HRB 14034 Geschäftsführer: Thomas H. Ahrens (Vorsitzender), Hans-Christian Nehlsen, Jörg Krüger, Dr. Ingo Müller Stand: Dezember 2021 Allgemeine Verkaufsbedingungen | www.compo-expert.de 47
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